Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Auftragnehmers werden auf alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Belieferungen und Dienstleistungen angewandt, die von der Datenmühle GmbH in Deutschland hinsichtlich der Akten- und Datenträgervernichtung („AV / DV“) erbracht werden. Sofern es sich vorstehend um ein Angebot handelt, ist der Auftragnehmer an dieses für die Dauer von 2 Wochen gebunden.
Der Auftragnehmer übernimmt als alleiniger Auftragnehmer alle Leistungen im Bereich der datenschutzgerechten Akten- und Datenträgervernichtung sowie darüber hinaus die im Auftragsschein aufgeführten vereinbarten Leistungen, die beim Auftraggeber anfallen nach den gesetzlichen Bestimmungen der DS-GVO, des BDSG neu, der jeweiligen LDSG, SGB X sowie ISO 21964 (ehem. DIN 66399) soweit im Dienstleistungsvertrag nicht etwas anderes festgelegt wird. Die Vergabe von Aufträgen oder Teilaufträgen gleichen Inhalts an nicht verbundene Unternehmen des Auftragnehmers ist nicht gestattet.
Die vorstehend aufgeführten Obliegenheiten des Auftraggebers sind wesentliche und unabdingbare Voraussetzungen für die Durchführung des Dienstleistungsvertrages, insbesondere für die dem Auftragnehmer obliegenden Leistungspflichten. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen seine Obliegenheiten befreit den Auftragnehmer von seinen Leistungspflichten und – soweit Kausalität zwischen Obliegenheitsverletzung und Schadeneintritt gegeben ist – von seiner Haftung gemäß § 8 dieser AGB.
Die Pflicht des Auftragnehmers ruht, soweit die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.